Sie benötigen professionelle Unterstützung bei der Gründung oder beim Ausbau Ihres Unternehmens? Lassen Sie sich kostengünstig im Rahmen unseres bezuschussten Beratungsdienstes beraten!
Der Landesverband bietet Buchhandlungen, Verlagen und Existenzgründern kostengünstige (Kurz-)Betriebsberatungen an. Sie dauern maximal zwei Tagewerke und können von der jeweiligen Firma einmal im Jahr beantragt werden. Diese Beratungen werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie von Büros der Freien Berufe bezuschusst. Bei Mitgliedern des Landesverbandes Baden-Württemberg beteiligt sich auch der Landesverband an den Beratungskosten.
Der Eigenanteil der beratenen Firma am Beraterhonorar beträgt pro Tagewerk 88 EUR (Nichtmitglieder) bzw. 44 EUR (Verbandsmitglieder). Zusätzlich dazu wird der Firma die Mehrwertsteuer des gesamten Beraterhonorars, die als Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann, in Rechnung gestellt.
Bei der Beratungsförderung handelt es sich um eine Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung, Bei der Gewährung von Förderungen nach der De-minimis-VO ist der Höchstbetrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 De-minimis-VO zu beachten, d.h., dass der einem Unternehmen in drei Steuerjahren gewährte Gesamtbetrag der De-Minimis-Beihilfen den Schwellenwert von 200.000 Euro nicht überschreiten darf. Es sind daher nur Beratungen förderfähig, für die eine vom Unternehmen ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung vorliegt.
Die folgenden Beraterinnen und Berater führen im Auftrag des Verbandes bezuschusste Beratungen durch: