Beratung & Service
Rechtliche Neuheiten 2025
Zum 1. Januar 2025 treten wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Hier haben wir eine Auswahl der wichtigsten Änderungen und Vorhaben zusammengestellt:
Postgesetz:
- Brieflaufzeiten: 95 % der Briefe sollen künftig innerhalb von drei statt zwei Tagen zugestellt werden.
- Erhöhung des Briefportos: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent, was eine Erhöhung um 10 Cent bedeutet
- „DHL Kleinpaket“: Ab Januar2025 wird die Warenpost durch das neue Produkt „DHL Kleinpaket“ersetzt. Die Preise beginnen bei 3,19 Euro, mit weiteren möglichen Zuschlägen, wie etwa einem Energiezuschlag.Die zulässige Sendungshöhe wird auf 8 cm erhöht, und es gibt eine Haftung von bis zu 20 Euro je Sendung.
E-Rechnungen:
- Im B2B-Bereich wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend. Rechnungen müssen künftig in
einem strukturierten Format vorliegen, das der europäischen Norm entspricht. Übergangsregelungen gelten bis 2027. - Einen Überblick zum Thema bietet der Digitale Wissens Hub.
Bürokratieentlastungsgesetz IV:
- Digitalisierung: Arbeitsverträge und Zeugnisse können künftig in Textform erstellt und versendet werden. Änderungen an wesentlichen Vertragsbedingungen (wie Arbeitszeiten oder Entgelt) müssen ebenfalls nicht mehr in Schriftform, sondern in Textform festgehalten werden.
- Aufbewahrungsfristen: Die Frist für steuerrelevante Dokumente wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Für Geschäftsunterlagen mit einer sechjährigen Aufbewahrungsfrist bleibt sie unverändert.
- Mutterschutz: Die Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn eine festgelegte Regel die Tätigkeit für schwangere oder stillende Frauen verbietet.
- Elternzeit und Teilzeit: Anträge auf Elternzeit und Teilzeitarbeit während der Elternzeit können künftig in Textform gestellt werden.
- Aushangpflichten: Unternehmen können gesetzlich vorgeschriebene Informationen auch digital bereitstellen, anstatt sie auszuhängen.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):
- Die Umsetzung der Entwaldungsverordnung wird um ein Jahr verschoben. Großunternehmen müssen bis zum 30. Dezember 2025 die Vorgaben erfüllen, während kleine Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.
- Eine Stellungnahme zum aktuellen Stand finden Sie hier.
Arbeitszeiterfassung:
- Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht die Verpflichtung, ein „verlässliches, objektives und zugängliches“ System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer bereitzustellen. Diese Verpflichtung ist unionsrechtskonform und ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG).
- Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur konkreten Umsetzung verzögert sich derzeit. Geplant ist eine gesetzliche Regelung, die ab 2025 eine tägliche Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit verlangt. Dies soll durch elektronische Systeme oder, in Ausnahmefällen, durch Tabellenprogramme wie Excel erfolgen.
- Verantwortung der Arbeitgeber: Die Verantwortung für die Korrektheit der Aufzeichnung bleibt beim Arbeitgeber, auch wenn die Erfassung an Dritte delegiert wird.
- Übergangsfristen: Es wird gestaffelte Übergangsfristen geben, die sich nach der Unternehmensgröße richten – von einem bis zu fünf Jahren
- Bußgelder: Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Produktsicherheitsverordnung (EU 2023/988):
- Ab dem 13. Dezember 2024 ersetzt die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und verfolgt das Ziel, den Verbraucherschutz in einer zunehmend digitalen Welt zu stärken, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit.
- Erweiterte Pflichten für Wirtschaftsakteure: Alle Akteure der Lieferkette (Hersteller, Importeure, Händler) müssen sicherstellen, dass Produkte sicher sind und alle relevanten Informationen bereitstellen, wie etwa Kontaktdaten und Gebrauchsanleitungen in der Landessprache des Marktes.
- Sicherheitsbewertung: Produkte müssen den festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen, die auf europäischer oder nationaler Ebene definiert sind. Dabei werden auch neue Technologien und Cybersicherheitsanforderungen berücksichtigt.
- Rückverfolgbarkeit und Risikomanagement: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Lieferkett lückenlos rückverfolgbar ist. Sie sind verpflichtet, Sicherheitsrisiken zu überwachen, Risiken zu melden und gegebenenfalls Rückrufaktionen durchzuführen.
- Online-Handel: Produkte, die online verkauft werden und auf den EU-Markt abzielen, unterliegen denselben Sicherheitsanforderungen wie Produkte, die im Handel verkauft werden. Dies soll sicherstellen, dass die gleiche Produktqualität und Sicherheit für alle Konsumenten gewährleistet ist
- Zusammenarbeit mit Behörden: Marktüberwachungsbehörden werden die Einhaltung der Produktsicherheitsvorgaben überwachen. Verstöße gegen die Verordnung können zu Sanktionen führen, wie etwa Verkaufsverboten oder Rückrufpflichten.
- Eine detaillierte Übersicht über die entstehenden Verpflichtungen finden Sie auf der Website des Börsenvereins.
Barrierefreiheit im Netz
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein. Die Taskforce Barrierefreiheit stellt weiterhin Informationen für Sie zusammen.
Der International Standard Name Identifier (ISNI)
- Der ISNI hilft, Urheber*innen eindeutig dem Werk zuzuordnen. Ab sofort ist sie bei der Titelmeldung im VLB statusrelevant. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie Zeit, die ISNI ins VLB einzupflegen. Eine Anleitung finden Sie auf der Seite der MVB, der offiziellen ISNI-Agentur.