Sie benötigen professionelle Unterstützung bei der Gründung oder beim Ausbau Ihres Unternehmens? Lassen Sie sich kostengünstig im Rahmen unseres bezuschussten Beratungsdienstes beraten!
DDer Landesverband Baden-Württemberg bietet Buchhandlungen und Verlagen sowie Existenzgründer*innenkostengünstige (Kurz-)Betriebsberatungen an. Die Beratungen werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften des Wirtschaftsministeriums für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie von Büros der Freien Berufe bezuschusst; bei Mitgliedern des Landesverbands Baden-Württemberg beteiligt sich zusätzlich auch der Landesverband an den Beratungskosten.
Beratung für Buchhandlungen und Verlage (Unternehmen):
Antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg ansässige, rechtlich eigenständige und mittelständisch strukturierte Verlage und Buchhandlungen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften beteiligt sind.
Die Beratung kann von der jeweiligen Firma einmal im Jahr beantragt werden und dauert zwei Tagewerke. Der Eigenanteil der beratenen Firma am Beraterhonorar beträgt pro Tagewerk 88 Euro (Nichtmitglieder) beziehungsweise 44 Euro (Verbandsmitglieder). Zusätzlich wird der Firma die Mehrwertsteuer des gesamten Beraterhonorars in Rechnung gestellt; diese kann als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden.
Bei der Beratungsförderung handelt es sich um eine Beihilfe nach der De-minimis-Verordnung; bei der Gewährung von Förderungen nach der De-minimis-VO ist der Höchstbetrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 De-minimis-VO zu beachten, d. h. der einem Unternehmen in drei Steuerjahren gewährte Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen darf den Schwellenwert von 200.000 Euro nicht überschreiten. Förderfähig sind daher nur Beratungen, für die eine vom Unternehmen ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung vorliegt.
Beratung für Existenzgründer*innen (Vorgründungsphase):
Antragsberechtigt sind zudem Existenzgründer*innen in der Vorgründungsphase. Der Beratungsumfang beträgt hier 1,5 Tage. Existenzgründer*innen müssen keine De-minimis-Erklärung abgeben. Der Eigenanteil beträgt ebenfalls 88 Euro pro Tagewerk. Zusätzlich wird auch Existenzgründer*innen die Mehrwertsteuer des gesamten Beraterhonorars in Rechnung gestellt.
Die Berater*innen
Die folgenden Berater*innen führen im Auftrag des Verbandes bezuschusste Beratungen durch: