Künstlersozialversicherung
Finanziert wird das Modell durch
- einen Zuschuss des Bundes und
- durch die so genannte Künstlersozialabgabe. Eine solche Abgabe zahlen all jene Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten.
Unter die Abgabepflicht fallen typischerweise Verlage – aber auch Buchhandlungen, die regelmäßig Autorenlesungen anbieten.
Die Ausgleichsvereinigung Verlage
Um den administrativen Aufwand für die einzelnen Unternehmen möglichst gering zu halten, haben die abgabepflichtigen Verlage 1988 die Ausgleichsvereinigung Verlage gegründet. Der eingetragene Verein mit Sitz in Frankfurt am Main kümmert sich um die Abwicklung der Abrechnungen und berät die Mitglieder in allen Fragen zur Künstlersozialversicherung.
Informationen zum DownloadWann ist ein Unternehmen abgabepflichtig? Und welche Regelungen sind speziell für Buchhandlungen und Verlage wichtig? Antworten geben zwei Merkblätter, die die Rechtsabteilung des Börsenvereins für Sie zusammengestellt hat. Eine Checkliste und eine Stellungnahme des Börsenvereins runden das Informationspaket ab.
Mitglieder können sich bei Fragen aber auch gern direkt an die Rechtsabteilung des Börsenvereins wenden: rechtsabteilung@boev.de bzw. Telefon +49 (0)69-13 06-314.

