Mitglied werden

Ordentliche und assoziierte Mitglieder

Die Mitgliedschaft im Börsenverein steht allen Unternehmen offen, die im Sinn der Satzung buchhändlerisch tätig sind: Verlage, Buchhandlungen (Sortiments-, Internet- und Versandbuchhandlungen), Zwischenbuchhandel (Barsortimente und Verlagsauslieferungen) sowie selbständige Verlagsvertreter.

Firmen, die Gegenstände des Buchhandels im Nebengewerbe verbreiten und deren buchhändlerischer Umsatz pro Jahr 80.000 EUR nicht übersteigt, können die assoziierte Mitgliedschaft im Landesverband in der Fachgruppe "Verbreitender Buchhandel" erwerben.
Aufnahmeverfahren

  • Einreichung der Aufnahmeunterlagen beim Landesverband
  • Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Weiterleitung an die Aufnahmekommission, die anhand der Aufnahmekriterien über die Aufnahme entscheidet
  • Weiterleitung des Aufnahmeantrags an die Verkehrsnummernverwaltung des Bundesverbandes

Das Aufnahmeverfahren dauert in der Regel 3 Wochen.

Aufnahmegebühren
  • Aufnahmegebühr Landesverband: 250 EUR
  • Aufnahmegebühr Bundesverband: 250 EUR (entfällt bei assoziierten Mitgliedern)


Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach dem buchhändlerischen Jahresumsatz der Mitgliedsfirma. Die Beitragsstaffel umfasst 56 Beitragsgruppen.

Bei assoziierten Mitgliedern beträgt ab 1. Januar 2012 der Jahresbeitrag 198 EUR.

Aufnahmeunterlagen für die Ordentliche Mitgliedschaft



Aufnahmeunterlagen für die Assoziierte Mitgliedschaft