Mitglied werden
Ordentliche und assoziierte Mitglieder
Die Mitgliedschaft im Börsenverein steht allen Unternehmen offen, die im Sinn der Satzung buchhändlerisch tätig sind: Verlage, Buchhandlungen (Sortiments-, Internet- und Versandbuchhandlungen), Zwischenbuchhandel (Barsortimente und Verlagsauslieferungen) sowie selbständige Verlagsvertreter.
Firmen, die Gegenstände des Buchhandels im Nebengewerbe verbreiten und deren buchhändlerischer Umsatz pro Jahr 80.000 EUR nicht übersteigt, können die assoziierte Mitgliedschaft im Landesverband in der Fachgruppe "Verbreitender Buchhandel" erwerben.
Firmen, die Gegenstände des Buchhandels im Nebengewerbe verbreiten und deren buchhändlerischer Umsatz pro Jahr 80.000 EUR nicht übersteigt, können die assoziierte Mitgliedschaft im Landesverband in der Fachgruppe "Verbreitender Buchhandel" erwerben.
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren dauert in der Regel 3 Wochen.
Aufnahmegebühren
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach dem buchhändlerischen Jahresumsatz der Mitgliedsfirma. Die Beitragsstaffel umfasst 56 Beitragsgruppen.
Bei assoziierten Mitgliedern beträgt ab 1. Januar 2012 der Jahresbeitrag 198 EUR.
Aufnahmeunterlagen für die Ordentliche Mitgliedschaft
Aufnahmeunterlagen für die Assoziierte Mitgliedschaft
- Einreichung der Aufnahmeunterlagen beim Landesverband
- Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit
- Weiterleitung an die Aufnahmekommission, die anhand der Aufnahmekriterien über die Aufnahme entscheidet
- Weiterleitung des Aufnahmeantrags an die Verkehrsnummernverwaltung des Bundesverbandes
Das Aufnahmeverfahren dauert in der Regel 3 Wochen.
Aufnahmegebühren
- Aufnahmegebühr Landesverband: 250 EUR
- Aufnahmegebühr Bundesverband: 250 EUR (entfällt bei assoziierten Mitgliedern)
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich nach dem buchhändlerischen Jahresumsatz der Mitgliedsfirma. Die Beitragsstaffel umfasst 56 Beitragsgruppen.
Bei assoziierten Mitgliedern beträgt ab 1. Januar 2012 der Jahresbeitrag 198 EUR.
Aufnahmeunterlagen für die Ordentliche Mitgliedschaft
- Formular Aufnahmeantrag
- Formular Fragebogen (je nach Arbeitsgebiet)
- Fragebogen Herstellender Buchhandel
- Fragebogen Sortimentsbuchhandel
- Fragebogen Versandbuchhandlung
- Fragebogen Internetbuchhandlung
- Fragebogen Zwischenbuchhandel
- Fragebogen Verlagsvertreter - Formular Beitragseinstufung
- Formular Einzugsermächtigung für die Aufnahmegebühr
- Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs
- Kopie des Mietvertrages (bei Sortimentsbuchhandlungen)
- Belegexemplare (bei Verlagen)
Aufnahmeunterlagen für die Assoziierte Mitgliedschaft
- Formular Aufnahmeantrag
- Formular Fragebogen Sortimentsbuchhandel
- Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs
- Kopie des Mietvertrages
Downloads
Weitere Informationen für Neumitglieder
- Aufnahmeordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Satzung Landesverband
- Beitragsstaffel
- Beitragsordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Beitragsordnung (assoz. Mitgliedschaft)
- Aufnahmeordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Satzung Landesverband
- Beitragsstaffel
- Beitragsordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Beitragsordnung (assoz. Mitgliedschaft)
Branchenvereinbarungen
Über die gesetzlichen Regeln hinaus finden in der Buchbranche eigene Branchenvereinbarungen Anwendung.

