Buchpreisbindung
Am 1. Oktober 2002 ist das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) in Kraft getreten und hat das bislang privatrechtlich organisierte Preisbindungssystem ("Sammelrevers") abgelöst. Damit ist die Preisbindung für Bücher in Deutschland gesetzlich geregelt. Den Gesetzesbeschluss und weitere Merkblätter können Sie hier downloaden. Bitte wählen Sie:
Preisbindungsgesetz und Merkblätter
- Preisbindungsgesetz (Fassung vom 14. Juli 2006)
- Merkblatt zur Reform des Preisbindungsgesetzes
- Preisbindungsglossar
- Bücher haben feste Preise - Merkblatt zum Preisbindungsgesetz
- Die Buchpreisbindung: Eine Information für Industrieunternehmen, öffentliche Institutionen und andere Großabnehmer
- Merkblatt Preisbindung im Bibliotheksgeschäft
- Merkblatt Wiederverkäuferrabatt
- Erlaubte Nachlässe beim Verkauf von Büchern an Endverbraucher
- Merkblatt: Keine Nachlässe für Bildungsträger
- Preisbindungsrechtliche Information zum sogenannten Barcodeservice durch Buchhandlungen
- Merkblatt Mängelexemplare
- Räumungsverkauf wegen Aufgabe des Geschäftsbetriebs
- Merkblatt Kundenbindungssysteme und Preisbindung
Mehr Informationen: www.preisbindungsgesetz.de
Die Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels, Dr. Christian Russ und Dr. Stefan Reis informieren auf ihrer neuen Informationsplattform www.preisbindungsgesetz.de über aktuelle Entwicklungen zum Thema Preisbindung, beantworten Fragen und stellen Urteile und Gesetze zur Verfügung.
Merkblätter zur Schulbuchpreisbindung
- Information zum Buchpreisbindungsgesetz für Schulen, Schulträger und Buchhandlungen in Baden-Württemberg
- Buchpreisbindung: Kein Nachlass für privat finanzierte Schulbuchkäufe
- Die Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen von Ausschreibungen - Merkblatt für Buchhandlungen
- Die Beschaffung von Schubüchern unter Berücksichtigung der Buchpreisbindung - Merkblatt für kommunale Schulträger
- Merkblatt Schulbuchgeschaeft Buchhändler
- Merkblatt für Schulen zum Thema Preisbindung
- Musterformulare für Ausschreibungen von Schulbuchaufträgen
- Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer - Merkblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg
Die 12-Prozent-Regel
Der Städtetag Baden-Württemberg und die Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg haben im Jahr 2005 eine Vereinfachung der Rabattierung bei Schulbüchern vereinbart. Dabei wurde eine Regelung im Preisbindungsgesetz genutzt, die besagt, dass die Schulen bei Sammelbestellungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit generell zwölf Prozent erhalten, wenn sie über eigene Budgets verfügen. Für die Sortimenter bedeutet dies: Erhalten die Schulen von ihrem Schulträger, also dem Landkreis oder der Stadt, ein eigenes Budget zugeteilt, über das sie frei verfügen können, steht ihnen für Sammelbestellungen im Rahmen der Lernmittelfreiheit ein genereller zwölfprozentiger Nachlass zu.


