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Tarifinformationen für Buchhandlungen

Tarifabschluss im baden-württembergischen Einzelhandel vom 3. Juli 2009

Der Tarifabschluss für die rund 220.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzelhandel ist unter Dach und Fach: Ab 1. August  2009 erhalten die Beschäftigten 2,0 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Eine weitere Anhebung um 1,5 Prozent legten die Tarifparteien für den 1. August 2010 fest. Entsprechendes gilt für die Ausbildungsvergütungen.

Zudem soll es im kommenden März für jeden Beschäftigten eine Einmalzahlung für 2010 in Höhe von 150 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende: 75 Euro) geben. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht auch die Fortschreibung des Vorsorgetarifvertrages bis zum 31. März 2011 vor.

Tarifabschluss für den Einzelhandel in Baden-Württemberg kurz und knapp:

  • Laufzeit 24 Monate
  • Vier Nullmonate
  • 2,0 Prozent Erhöhung zum 1. 8. 2009
  • Nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro für 2010, zahlbar im März 2010
  • 1,5 Prozent Erhöhung zum 1. 8. 2010
  • Nicht tabellenwirksamer Vorsorgebetrag in Höhe von 150,- Euro für den Zeitraum Januar bis März 2011 (analog Tarifvertrag Vorsorgeleistung aus 2008), geregelt durch eigenständigen Tarifvertrag

(Quelle: Einzelhandelsverband Baden-Württemberg e.V.)

Weitere Informationen zum Tarifabschluss finden Sie in der Broschüre "Tarifinformation 1/2009 Sortiment".


Allgemeinverbindlichkeit der Einzelhandelstarifverträge

Die seit dem Jahr 2000 abgeschlossenen Tarifverträge sind nicht mehr allgemeinverbindlich.

Generell gilt damit für den Sortimentsbuchhandel in Baden-Würtemberg: Die Tarife des Einzelhandels gelten nur für die Firmen, die Mitglied im baden-württembergischen Einzelhandelsverband mit Tarifbindung sind und für deren Mitarbeiter, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft (ver.di) sind.

Allerdings ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (aus dem Jahre 1984) bis auf weiteres allgemeinverbindlich, da er ungekündigt fortbesteht. Das bedeutet, dass unsere Sortimentermitglieder ihren Mitarbeitern auf alle Fälle die vermögenswirksamen Leistungen zahlen müssen.

Für den Entgelt- und den Manteltarifvertrag gilt, dass die Mitarbeiter, die vor dem Tarifabschluss 2000 (das ist für den Entgelttarifvertrag der 12. Juli 2000) im Sortiment beschäftigt waren, noch der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages 1999 unterliegen, die nachwirkt. Das heißt, die Tarife 1999 sind noch anzuwenden, nicht aber die Tarife, die ab Sommer 2000 vereinbart wurden.

Mitarbeiter, die nach dem 12. Juli 2000 eingestellt wurden, unterliegen keinen Tarifverträgen mehr (Ausnahme: vermögenswirksame Leistungen, siehe oben). Mit diesen Mitarbeitern können beliebige Vereinbarungen getroffen werden (die auch unter den Entgeltverträgen aus 1999 liegen). Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn weniger als 75 % dessen bezahlt wird, was nach vergleichbaren Tarifverträgen zu vergüten wäre, dann sind solche Verträge sittenwidrig und damit nichtig (laut höchstrichterlicher Rechtsprechung).

Für den Manteltarifvertrag gilt das vorstehend Gesagte analog, lediglich endete dessen Nachwirkungsfrist am 31. Januar 2000, da er seit dem 1. Februar 2000 nicht mehr allgemeinverbindlich ist.



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Kontakt Tarifanfragen

Margit Knöppel

Telefon (07 11) 6 19 41-21
Fax (07 11) 6 19 41-44
e-mail: knoeppel@
buchhandelsverband.de

Tarifinformation 1/2009 für das Sortiment

Die Broschüre "Tarifinformation 1/2009 Sortiment" enthält Informationen zu dem im Juli 2009 erfolgten Tarifabschluss zwischen dem Einzelhandelsverband Baden-Württemberg und ver.di.



Tarifinfo_1.pdf
(PDF / 372.18 KB)